Warenpapiere

Warenpapiere
Warenpapiere,
 
kaufmännische Urkunden des Transport- und Lagergeschäfts, in denen ein Transport- oder Lagerunternehmer anerkennt, Waren in Empfang genommen zu haben, oder in denen er sich verpflichtet, Waren an einen bestimmten Berechtigten (auch: den jeweiligen Inhaber des Papiers) auszuliefern. Die Warenpapiere sind Schöpfungen der Praxis und nur zum Teil gesetzlich geregelt; sie kommen in unterschiedlichen Formen vor und haben unterschiedliche Funktionen. Beispiele sind das Traditionspapier, das Frachtbriefdoppel (Frachtbrief), der Lieferschein und der Kaiteilschein (die an die Hafenverwaltung gerichtete Anweisung, das aus dem Schiff ausgeladene, am Kai lagernde Gut an den durch den Schein als berechtigt ausgewiesenen Inhaber auszuliefern). Die Warenpapiere spielen eine besondere Rolle im Import- und Exporthandel, wenn Zahlung des Kaufpreises mit der Klausel »Kasse gegen Dokumente« vereinbart ist.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Warenpapiere — Warenpapiere, Urkunden, in denen Rechte an einer Ware oder auf eine Ware verbrieft sind. Man unterscheidet drei Arten von Warenpapieren: Transportpapiere (Konnossement, Ladeschein, Frachtbrief), Lagerpapiere (Lagerschein, recepisse, Warrant,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Warenpapiere — Unter Warenpapieren versteht man Wertpapiere, die ihrem Besitzer an Erfüllung statt das Eigentumsrecht an Waren verbriefen, z. B. Ladeschein oder Konnossement (siehe auch Warenwechsel) …   Deutsch Wikipedia

  • Dispositionspapiere — Dispositionspapiere, s. Warenpapiere …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ladeschein — (Strom , Fluß , Binnenkonnossement), ein dem Konnossement (s. d.) nachgebildetes Warenpapier (s. d.), auf dem der Frachtführer oder Binnenschiffer dem Absender den Empfang des ihm zur Beförderung übergebenen Gutes bestätigt und sich verpflichtet …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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